Was kommt auf Unternehmer zu, die die Krise nicht überstanden haben?
Um Unternehmen während der Corona-Krise die Chance zu geben eine Insolvenz zu vermeiden haben Bund und Länder beschlossen, die Insolvenzantragspflicht bis September 2020 auszusetzen. So hatten Unternehmer die Möglichkeit Zuschüsse, Soforthilfen und weitere Subventionen zu beantragen.
Diese Maßnahmen haben die Insolvenzwelle allerdings nur verschoben!
Führende Wirtschaftsexperten sowie Unternehmer selbst wissen, über 20% der Firmen werden wegen den Folgen der Corona Pandemie Insolvenz anmelden müssen. Viele Existenzen sind somit bedroht da eine Insolvenz nicht nur dem Unternehmen, sondern auch dem Geschäftsführer/n und Gesellschafter/n schaden. Pfändungen reichen bis in das Privatvermögen der Unternehmer und bedrohen somit auch deren Familien.
Wir haben eine Exit Strategie entwickelt, um Unternehmer vor den Folgen einer Insolvenz zu beschützen.
Durch den Verkauf einer Gesellschaft werden Pflichten und Verbindlichkeiten vom neuen Geschäftsführer übernommen, außerdem findet eine Umkehr der Beweislast statt wodurch ein erheblicher Arbeitsaufwand für den Verkäufer eingespart wird.
Der Gesellschaftsverkauf wird notariell abgesichert, somit können wir sichergehen, dass der Verkäufer nachträglich keine Pflichten oder Verbindlichkeiten übernimmt und vollumfänglich von dem Unternehmen gelöst ist.
Dem Geschäftsführer wird also Entlastung erteilt und der neue Geschäftsführer übernimmt die volle Verantwortung. Durch den vom Notar aufgesetzten Abwicklungsvertrag ist der Verkauf einer Problembehafteten Gesellschaft vollkommen legal.
Lassen Sie sich von unseren Experten telefonisch beraten.
